
Grund- und Ersatzversorgung Erdgas
Gas
Grundversorgung – kurz erklärt
Was die Grundversorgung sicherstellt
Sie erhalten Gas und Strom zuverlässig über einen gesetzlich geregelten Standardtarif – damit jedes Zuhause versorgt bleibt.
Wie der Grundversorger bestimmt wird
Grundversorger ist das Unternehmen mit den meisten Haushaltskunden im Netzgebiet. Diese Einstufung wird alle drei Jahre neu festgelegt.
Welche Vorteile Sie bei EWR haben
Sie profitieren von einer kurzen Kündigungsfrist, einem gesicherten Anspruch auf Versorgung und einem Service, der Sie verlässlich begleitet.
Was die Grundversorgung sicherstellt
Sie erhalten Gas und Strom zuverlässig über einen gesetzlich geregelten Standardtarif – damit jedes Zuhause versorgt bleibt.
Wie der Grundversorger bestimmt wird
Grundversorger ist das Unternehmen mit den meisten Haushaltskunden im Netzgebiet. Diese Einstufung wird alle drei Jahre neu festgelegt.
Welche Vorteile Sie bei EWR haben
Sie profitieren von einer kurzen Kündigungsfrist, einem gesicherten Anspruch auf Versorgung und einem Service, der Sie verlässlich begleitet.
Fest verwurzelt in Rheinhessen
In unseren Grundversorgungsgebieten erhalten Sie zuverlässig Erdgas für Ihren Haushalt. Diese Gebiete versorgt EWR automatisch – sicher, regional und nah am Alltag der Menschen vor Ort.
Alle Ortschaften im Überblick: Die vollständige Liste unserer Grundversorgungsgebiete finden Sie hier:
Grundversorgungsgebiete




Ihre sichere Versorgung im Notfall
Die Ersatzversorgung ist eine gesetzlich geregelte Notversorgung nach § 38 Absatz 1 EnWG. Sie greift für maximal 3 Monate, wenn Ihr aktueller Energiebezug keinem gültigen Liefervertrag zugeordnet werden kann. In solchen Situationen springt der Grundversorger ein und stellt Ihre Energieversorgung sicher – zuverlässig und ohne Unterbrechung.
Das kann zum Beispiel passieren, wenn
- ein Energieanbieter den Netzzugang verliert,
- Zahlungen an den Netzbetreiber ausbleiben oder
- sich ein Anbieterwechsel verzögert.
Weil der Energieeinkauf in diesen Fällen sehr kurzfristig erfolgt, liegen die Preise in der Ersatzversorgung oft höher als in Sonderverträgen oder in der regulären Grundversorgung. Für Haushalte mit einem Jahresverbrauch unter 10 000 kWh rechnet EWR die Versorgung nach der EWR‑Grundversorgung Gas ab.
Häufig gestellte Fragen
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