Drei junge Männer arbeiten in einer Druckerei

Grund- und Ersatzversorgung Strom Gewerbe

Strom

Grundversorgung – kurz erklärt

Was die Grundversorgung sicherstellt

Sie erhalten Gas und Strom zuverlässig über einen gesetzlich geregelten Standardtarif – damit jedes Zuhause versorgt bleibt.

Wie der Grundversorger bestimmt wird

Grundversorger ist das Unternehmen mit den meisten Haushaltskunden im Netzgebiet. Diese Einstufung wird alle drei Jahre neu festgelegt.

Welche Vorteile Sie bei EWR haben

Sie profitieren von einer kurzen Kündigungsfrist, einem gesicherten Anspruch auf Versorgung und einem Service, der Sie verlässlich begleitet.

Fest verwurzelt in Rheinhessen

In diesen Grundversorgungsgebieten erhalten Sie automatisch Strom für Ihren Haushalt: Eine vollständige Übersicht aller Ortschaften finden Sie hier.

Grundversorgungsgebiete
Schaubild aller grundversorgten Gebiete Strom
Mann und Tochter stehen an Papierhaus mit Photovoltaikanlage im Garten
Luftaufnahme von Windrädern im Sonnenuntergang
Stromleitungen stehen auf der grünen Wiese vor Sonnenuntergang.
Papa zeigt Tochter Haus mit installierten Sonnenkollektoren zeigt.
Ersatzversorgung

Ihre sichere Versorgung im Notfall

Die Ersatzversorgung ist eine gesetzlich geregelte Übergangslösung nach § 38 Absatz 1 EnWG. Sie gilt für maximal 3 Monate und stellt sicher, dass Ihr Haushalt weiterhin Strom erhält – auch dann, wenn kein gültiger Liefervertrag vorliegt. Die Ersatzversorgung kommt zum Einsatz, wenn wir Ihren Strombezug keinem bestehenden Vertrag

zuordnen können. Das kann passieren, wenn

  • ein Energieanbieter seinen Netzzugang verliert,
  • ein Anbieterwechsel ins Stocken gerät oder
  • Vertragsdaten nicht rechtzeitig übermittelt werden.

In dieser Zeit übernimmt der Grundversorger automatisch die Stromlieferung. Da der Einkauf sehr kurzfristig erfolgt, liegen die Preise in der Ersatzversorgung meist höher als in Sonderverträgen oder der regulären Grundversorgung. Für Haushalte mit einem Jahresverbrauch unter 10 000 kWh rechnen wir nach EWR Basisstrom (Grundversorgung) ab.

Die Ersatzversorgung

Für Kunden ohne Anspruch auf Grundversorgung, mit und ohne Leistungsmessung

1. Grundpreis: Der Grundpreis pro Monat beträgt 150,00 €

2. Energiepreis:

  • Der Arbeitspreis für September 2025 beträgt 10,86 Ct/kWh.
  • Der Arbeitspreis für Oktober 2025 beträgt 11,14 Ct/kWh.
  • Der Arbeitspreis für November 2025 beträgt 11,73 Ct/kWh.
  • Der Arbeitspreis für Dezember 2025 beträgt 12,93 Ct/kWh.
  • Der Arbeitspreis für Januar 2026 beträgt 12,65 Ct/kWh.
  • Der Arbeitspreis für Februar 2026 beträgt 15,0281 Ct/kWh.
  • Der Arbeitspreis für März 2026 beträgt 9,9568 Ct/kWh.

Der vertriebliche Leistungspreis beträgt 25,00 Euro/KW/Monat.

3. Netznutzung: Die aktuell gültigen Netzzugangsentgelte für Lieferung und Messung des Netzbetreibers EWR Netz GmbH werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Änderungen der Netzzugangsentgelte werden gegenüber dem Kunden mit dem Zeitpunkt wirksam, in dem sie gegenüber dem Lieferanten wirksam werden.

4. Steuern und Abgaben: Die angegebenen Preise werden zzgl. der EEG-Umlage, KWKG-Aufschlag, § 19 StromNEV-Umlage, Offshore-Haftungsumlage und Umsatzsteuer zum Lieferzeitpunkt berechnet.

Häufig gestellte Fragen

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