Beratung
Wie funktioniert ein Betreiberwechsel bei einer Solaranlage?
Wenn eine Solaranlage (Photovoltaikanlage) den Betreiber wechselt, muss dieser Wechsel auch im Marktstammdatenregister (MaStR) eingetragen werden. Nur so bleibt die Anlage korrekt zugeordnet. Hier erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie den Betreiberwechsel eintragen.
Betreiberwechsel im Marktstammdatenregister (MaStR)
1. Neuer Betreiber registriert sich im MaStR: Der neue Anlagenbetreiber registriert sich im MaStR als Marktakteur mit der Funktion „Anlagenbetreiber“. Nach der Registrierung erhält er eine MaStR‑Nummer (ABR…).
Wichtig: Die Registrierung im MaStR ersetzt nicht die Mitteilung an den Netzbetreiber.
2. MaStR-Nummer weitergeben: Der neue Betreiber sendet seine MaStR‑Nummer an den bisherigen Betreiber – zum Beispiel per E‑Mail.
3. Start des Betreiberwechsel-Prozesses: Der bisherige Betreiber (oder eine bevollmächtigte Person) startet im MaStR den Vorgang „Registrierung des Betreiberwechsels“ für die betreffende Einheit. Hierbei wird die MaStR-Nummer des neuen Betreibers eingetragen. Der neue Betreiber erhält anschließend eine E-Mail, um den Prozess fortzuführen.
4. Bestätigung durch den neuen Betreiber: Der neue Anlagenbetreiber bestätigt im MaStR den Betreiberwechsel in der entsprechenden Funktion. Nach dieser Bestätigung ist die Anlage mit allen Rechten und Pflichten dem neuen Betreiber zugeordnet. Die Verbindung zum bisherigen Betreiber wird aufgehoben.
Hinweis: Bitte nutzen Sie nicht die Funktion „Marktakteursübertragung“. Für Betreiberwechsel ist ausschließlich der oben beschriebene Prozess vorgesehen.
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Meldung an den zuständigen Netzbetreiber
Die Registrierung im MaStR ersetzt nicht die Mitteilung an den Anschlussnetzbetreiber. Bitte zeigen Sie den Betreiberwechsel daher immer separat beim Netzbetreiber an. Der Netzbetreiber prüft anschließend, ob alle notwendigen Informationen vorliegen.
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Betreiberwechsel im Todesfall
Verstirbt der bisherige Anlagenbetreiber, muss der Betreiberwechsel ebenfalls im Marktstammdatenregister (MaStR) eingetragen werden.
Je nach Situation gibt es zwei Wege:
1. Zugangsdaten sind bekannt
Der neue Betreiber kann den Betreiberwechsel selbst im MaStR durchführen, wenn:
- die Zugangsdaten des bisherigen Betreibers vorliegen
- die eigene MaStR-Nummer (ABR…) vorhanden ist
- alle Angaben im MaStR vollständig sind.
Eine ausführliche Schritt‑für‑Schritt‑Anleitung finden Sie im offiziellen „Handbuch zum Betreiberwechsel“ auf der Webseite des Marktstammdatenregisters.
2. Zugangsdaten sind nicht bekannt
Wenn die Zugangsdaten nicht vorhanden sind, wendet sich der neue Betreiber an das MaStR – schriftlich oder über das Kontaktformular. Für den Start des Betreiberwechsels benötigt das MaStR:
- Standort der Anlage
- (falls vorhanden) MaStR-Nummer der Einheit (SEE...)
- Angaben zum verstorbenen Betreiber
- Nachweise, z.B. Ummeldebescheinigung des Netzbetreibers, Sterbeurkunde oder Erbschein
- MaStR-Nummer (ABR...) des neuen Betreibers.
Erst nach der Registrierung des neuen Betreibers kann der Betreiberwechsel abgeschlossen werden.
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