Wechsel & Umzug

Was gilt ab dem 6. Juni 2025 für An- und Abmeldungen?

Bitte melden Sie Ihren Ein- oder Auszug mindestens 10 Werktage im Voraus bei EWR. Nur so lassen sich Verzögerungen, unnötige Kosten und technische Probleme vermeiden.

Ab dem 6. Juni 2025 sind rückwirkende An- oder Abmeldungen in der Stromversorgung gesetzlich ausgeschlossen. Eine ähnliche Regelung wird auch für Gas ab 2026 erwartet. Informieren Sie uns daher frühzeitig, um Ihre Energieversorgung sicherzustellen.

1. Ich ziehe um, kann ich meinen Stromvertrag mitnehmen?

  • Ja - In den meisten Fällen können wir Sie an Ihrer neuen Adresse weiterhin versorgen. Sollte das dennoch nicht möglich sein, informieren wir Sie frühzeitig.

2. Muss ich meinen Umzug bei EWR melden?

  • Ja - Falls Sie uns nicht informieren, bleibt Ihr Vertrag an Ihrer alten Adresse bestehen – und Sie zahlen weiterhin für den dortigen Stromverbrauch.

3. Wann muss ich den Umzug melden?

  • Spätestens 10 Werktage vor Ihrem Umzugstermin. Durch eine neue, gesetzliche Regelung, den „24h-Lieferantenwechsel“, sind ab dem 6. Juni 2025 nachträgliche Umzugsmeldungen für Stromverträge nicht mehr möglich.

4. Hat jeder Stromkunde jetzt automatisch eine 24-Stunden Kündigungsfrist?

  • Nein. Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel bezieht sich nur auf den Zeitraum der technischen Verarbeitung einer Kündigung. Dieser Prozess läuft im Hintergrund und wird von EWR sichergestellt.

5. Was passiert, wenn ich den Umzug nicht melde?

  • Ihr Stromvertrag bleibt bestehen und Sie müssen für den Verbrauch an Ihrer alten Adresse weiterhin aufkommen.

6. Wie kann ich meinen Umzug melden?

  • Wir empfehlen Ihnen für den reibungslosen Verlauf Ihre Meldung über das Umzugsformular.

7. Welche Daten sind für die Umzugsmeldung erforderlich?

  • Name, Kundennummer, alte und neue Adresse, Umzugsdatum

  • Zählernummern und Zählerstände inkl. des Ablesedatums

8. Kann ich meinen Stromvertrag rückwirkend abmelden?

  • Durch eine neue gesetzliche Regelung, den „24h-Lieferantenwechsel“, sind ab dem 6. Juni 2025 nachträgliche Umzugsmeldungen für Stromverträge nicht mehr möglich. Bitte melden Sie Ihren Umzug 10 Werktage vor Ihrem Umzugstermin.

9. Was muss ich tun, wenn ich neu einziehe und noch keinen Vertrag habe?

  • Kontaktieren Sie uns! Wir versorgen Sie gerne mit Strom und beraten Sie zu den besten Tarifen. Diese stehen ebenso unter ewr.de zum Abschluss bereit, geben Sie dazu auf der Startseite Ihre Angaben zum Wohnort ein und finden Sie den passen Tarif.

Weitere Details zum 24-Stunden-Lieferantenwechsel finden Sie hier.

Sie benötigen Hilfe?

Sie erreichen uns telefonisch oder per E-Mail (bitte halten Sie dazu Ihre Kundennummer bereit) unter:

06241 848-122

Mo - Fr 08:00 - 18:00 Uhr (außer an Feiertagen)

kundenservice@ewr.de

Die gesetzlichen Fristen und Prozesse beim Einzug

1. Anmeldung beim Energielieferanten z.B. EWR AG

Der neue Energielieferant muss die Anmeldung des Kunden beim zuständigen örtlichen Netzbetreiber vornehmen.

Frist: Die Anmeldung sollte mindestens 10 Arbeitstage vor dem Einzugstermin erfolgen.

2. Zählerstände bereitstellen

Der Zählerstand zum Einzugsdatum muss dem Netzbetreiber und dem Lieferanten mitgeteilt werden.

Frist: Ideal am Einzugstag per Übergabeprotokoll oder kurz danach!

3. Bestätigung durch den Netzbetreiber z.B. EWR Netz GmbH

Der Netzbetreiber bestätigt die Anmeldung und den Lieferbeginn an den neuen Lieferanten.

Frist: In der Regel innerhalb von 5 bis 10 Arbeitstagen nach der Anmeldung.

Die gesetzlichen Fristen und Prozesse beim Auszug

1. Abmeldung beim Netzbetreiber z.B. EWR Netz GmbH

Der bisherige Stromlieferant muss die Abmeldung des Kunden beim Netzbetreiber vornehmen.

Frist: Mindestens 10 Arbeitstage vor dem Auszugstermin. Den Auszug können Sie bequem über das Auszugsformular melden.

2. Zählerstände bereitstellen

Der Zählerstand zum Auszugsdatum muss dem Netzbetreiber und dem bisherigen Lieferanten mitgeteilt werden.

Frist: Die Zählerstände sollten idealerweise am Auszugstag übermittelt werden oder unmittelbar danach.

3. Schlussabrechnung

Der bisherige Lieferant erstellt eine Schlussabrechnung auf Basis des abgelesenen Zählerstands.

Frist: Die Schlussabrechnung muss innerhalb von 6 Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses erstellt und an den Kunden gesendet werden.

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