Empfängername wird Pflicht: Neue EU-Regel für Überweisungen

Doreen Heil
Ab dem 9. Oktober 2025 müssen bei Überweisungen nicht nur IBAN, sondern auch der Empfängername exakt stimmen – sonst wird die Zahlung abgelehnt.

Am 9. Oktober 2025 tritt eine neue EU‑Verordnung in Kraft, die den Zahlungsverkehr innerhalb Europas sicherer machen soll. Künftig reicht die IBAN allein nicht mehr aus: Auch der Empfängername muss exakt mit dem Kontoinhaber übereinstimmen, der bei der Bank hinterlegt ist. Erst dann kann eine Überweisung erfolgreich ausgeführt werden.
Diese sogenannte „Empfängerüberprüfung“ (Verification of Payee) gilt für alle SEPA‑Überweisungen. Sie soll verhindern, dass Zahlungen versehentlich an falsche Konten gehen oder betrügerisch umgeleitet werden.
Wie funktioniert die Überprüfung?
Bisher kontrollierten Banken nur die IBAN. Ab Oktober gleichen sie zusätzlich ab, ob der Empfängername stimmt. Schon kleine Abweichungen – etwa Tippfehler, Sonderzeichen oder abgekürzte Firmennamen – können dazu führen, dass eine Zahlung abgelehnt wird.
Die Bank gibt während des Vorgangs direkt eine Rückmeldung. Bei Unstimmigkeiten können Sie den Namen korrigieren oder die Zahlung bewusst abbrechen. Wird eine Überweisung aufgrund eines falschen Empfängernamens nicht ausgeführt, erfolgt eine automatische Rücküberweisung auf das eigene Konto.
Was bedeutet das für Sie?
Damit Ihre Zahlungen weiterhin ohne Verzögerung bei uns ankommen, geben Sie den Empfängernamen bitte genau so an, wie er bei Ihrer Bank hinterlegt ist – bei der Sparkasse EWR AG und bei der Volksbank EWR Aktiengesellschaft.
Wird eine Zahlung wegen eines falschen Namens zurückgewiesen, kann dies zu Verzögerungen bei der Verbuchung führen – besonders dann, wenn Fristen oder Mahnungen betroffen sind. Eine sichere Alternative bleibt das SEPA‑Lastschriftverfahren, bei dem die Daten automatisch korrekt verarbeitet werden.
Fragen zur neuen Regelung?
Unser Kundenservice unterstützt Sie gern, wenn Sie Hilfe bei der neuen Vorgabe oder bei der Einrichtung eines SEPA‑Mandats benötigen.
SEPA-Lastschrift nutzen
Um Fehler bei der manuellen Eingabe zu vermeiden, empfehlen wir das SEPA‑Lastschriftverfahren. Zahlungen werden damit automatisch und korrekt ausgeführt – ohne Eingabefehler oder Namensabweichungen.
Ihr SEPA‑Mandat können Sie bequem und sicher im Kundenportal hinterlegen. Wenn bereits ein Mandat besteht, prüfen Sie dort bitte, ob die Angaben aktuell und vollständig sind.
Zum Kundenportal






